Keine Maßnahmen erforderlich
Technischer Maßnahmenwert nicht erreicht
Ihr Laborbefund liegt unter dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml. Die Trinkwasserinstallation gilt damit als unauffällig – es besteht keine Meldepflicht und keine unmittelbare Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer.
Ein unauffälliger Befund ist eine Momentaufnahme der beprobten Entnahmestellen. Er sagt nichts darüber aus, wie sich die Anlage in den kommenden Monaten verhält. Entscheidend ist deshalb, die Betriebsbedingungen zu halten, unter denen sich Legionellen nicht vermehren.
Was Ihr Befund bedeutet
Was der Wert aussagt
Legionellen kommen in geringer Zahl natürlich im Wasser vor. Ein Nachweis unterhalb von 100 KBE/100 ml ist deshalb kein Mangel, sondern der Normalzustand einer gut betriebenen Anlage. Erst oberhalb dieses Wertes greift der technische Maßnahmenwert nach TrinkwV.
Warum die Betriebsführung jetzt entscheidend ist
Legionellen vermehren sich zwischen 25 °C und 50 °C. Sinkt die Warmwassertemperatur, entstehen Totleitungen oder steht Wasser über längere Zeit still, kann der Wert innerhalb weniger Wochen deutlich steigen. Die häufigsten Ursachen für einen späteren Befund sind zu niedrig eingestellte Speicher, eine schlecht abgeglichene Zirkulation und selten genutzte Zapfstellen.
Legionellen Informationsportal
Stufe 1 von 5 · < 100 KBE/100 ml
Keine Maßnahmen erforderlich
Technischer Maßnahmenwert nicht erreicht
Ihr Laborbefund liegt unter dem technischen Maßnahmenwert von 100 KBE pro 100 ml. Die Trinkwasserinstallation gilt damit als unauffällig – es besteht keine Meldepflicht und keine unmittelbare Gefahr für die Nutzerinnen und Nutzer.
Ihre Schritte bei < 100 KBE/100 ml
Abhaken, was erledigt ist – der Stand bleibt in diesem Browser gespeichert. Zum Abheften können Sie die Liste ausdrucken oder als PDF speichern.
Der schnellste Weg vom Befund zur Lösung Persönliche Checkliste mit verantwortlichem Gesundheitsamt, akkreditierten Gutachtern und Fachfirmen – jetzt kostenlos erstellen. Kostenlos erstellen auf legionellenfrei.deNach Erhalt des Befunds
0–7 Tage
Laufender Betrieb
fortlaufend
Vorbeugung
bei nächster Wartung
Was bis wann zu tun ist
- Nächste Untersuchung
- 3 Jahre – öffentliche Gebäude
- Nächste Untersuchung
- 1 Jahr – gewerbliche Vermietung
- Meldung an das Gesundheitsamt
- nicht erforderlich
Orientierungswerte nach DVGW W551 und TrinkwV. Rechtsverbindliche Fristen für Ihren Fall setzt das zuständige Gesundheitsamt.